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LG Zwickau, 13.10.2011 - 5 O 295/09 |
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Verfahrensgang
- LG Zwickau, 13.10.2011 - 5 O 295/09
- LG Zwickau, 13.10.2011 - (Az. unbek.)
- OLG Dresden, 28.06.2012 - (Az. unbek.)
- OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
- BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 28.06.2012 - 9 U 1758/11
Beratungspflichten der finanzierenden Bank bei Vollfinanzierung des Erwerbs einer …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteils des Landgerichts Zwickau, Außenkammern Plauen, vom 13.10.2011, Az. 5 O 295/09, abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars S, xxx, UR-Nr. xxx, vom 24.11.2005, wird sowohl gegenüber dem Kläger als auch gegenüber Frau L......, ..., für unzulässig erklärt.das am 13.10.2011 verkündete Urteil des Landgerichts Zwickau, Az. 5 O 295/09, ab zuändern und die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung der Grundschuldbestellungsurkunde des Notars S, xxx, UR-Nr. xxx, vom 24.11.2005, sowohl ihm gegenüber als auch gegenüber Frau L........., xxx, für unzulässig zu erklären.
das Urteil des Landgerichts Zwickau vom 13.10.2011, Az. 5 O 295/09, einschließlich des zugrunde liegenden Verfahrens, aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Berufung, an das Landgericht Zwickau zurückverweisen.